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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Instandsetzung, Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der KTT KFZ Technik TuWa GbR, Bleriotstraße 18, 50827 Köln (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Instandsetzungs-, Wartungs-, Pflege- und Prüfarbeiten an Kraftfahrzeugen und Anhängern.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

§ 2 Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt. Ergibt sich bei der Ausführung des Auftrags, dass der Kostenvoranschlag voraussichtlich um mehr als 15 % überschritten wird, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und holt dessen Zustimmung zur Weiterführung des Auftrags ein.
  3. Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als solcher gekennzeichnet ist. Für die Erstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlags kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen, sofern dies zuvor vereinbart wurde.

§ 3 Auftragserteilung und Auftragsumfang

  1. Der Auftraggeber erteilt den Reparatur- oder Wartungsauftrag schriftlich oder mündlich. Der Auftrag gilt mit Annahme durch den Auftragnehmer als erteilt.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unteraufträge an Dritte zu vergeben, insbesondere für Spezialarbeiten (z. B. Lackierung, Achsvermessung, Autoglasarbeiten).
  3. Werden bei der Ausführung des Auftrags zusätzliche Arbeiten notwendig, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, holt der Auftragnehmer vor deren Ausführung die Zustimmung des Auftraggebers ein. Bei Gefahr im Verzug oder bei Unmöglichkeit der Erreichbarkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer dringend notwendige Arbeiten ohne vorherige Zustimmung ausführen, wenn sie im mutmaßlichen Interesse des Auftraggebers liegen.
  4. Altteile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
  3. Zahlungen können bar, per EC-Karte oder per Überweisung erfolgen.
  4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  5. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist dem Auftraggeber nur gestattet, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 5 Fertigstellung und Abnahme

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag fachgerecht und termingerecht auszuführen. Vereinbarte Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung und Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich abzuholen. Gerät der Auftraggeber mit der Abholung in Verzug, kann der Auftragnehmer Standgebühren in Höhe von 10,00 € netto pro Kalendertag berechnen.
  3. Holt der Auftraggeber das Fahrzeug trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggebers anderweitig unterzustellen.

§ 6 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die ausgeführten Arbeiten den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und fachgerecht durchgeführt werden.
  2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
  3. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber den Mangel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder mündlich anzeigt.
  4. Bei berechtigten Mängelansprüchen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Minderung des Werklohns oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen.
  5. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung oder Behandlung durch den Auftraggeber, Eingriffe Dritter oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind.

§ 7 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden an im Fahrzeug belassenen Gegenständen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen hat.
  4. Der Auftraggeber wird gebeten, persönliche Gegenstände und Wertgegenstände vor der Fahrzeugübergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.

§ 8 Pfandrecht

  1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein vertragliches Pfandrecht an den vom Auftraggeber in seine Obhut gelangten Gegenständen zu, insbesondere am Fahrzeug und eingelagerten Reifen/Rädern.
  2. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher erbrachten Leistungen, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Eingebaute Ersatzteile und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Vor vollständiger Bezahlung darf der Auftraggeber nicht über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teile verfügen.

§ 10 Probefahrt

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Überprüfung des Fahrzeugs vor und nach der Reparatur Probefahrten durchzuführen. Die Probefahrt ist auf das für die Überprüfung notwendige Maß beschränkt.
  2. Für die Dauer der Probefahrt ist das Fahrzeug über den Auftraggeber versichert.

§ 11 Unfallabwicklung und Mietwagen

  1. Bei der Übernahme der Unfall-Komplettabwicklung koordiniert der Auftragnehmer die Zusammenarbeit mit Gutachtern, Versicherungen und Mietwagenunternehmen im Auftrag des Kunden.
  2. Der Auftragnehmer handelt hierbei als Vermittler und übernimmt keine Haftung für die Leistungen Dritter (z. B. Gutachter, Mietwagenfirmen, Versicherungen).
  3. Ansprüche aus der Unfallregulierung bestehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Schadensverursacher bzw. dessen Versicherung.

§ 12 Fuhrparkbetreuung

  1. Für gewerbliche Kunden bieten wir individuelle Fuhrparkbetreuungsverträge an. Umfang, Laufzeit und Konditionen werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGB ergänzend auch für Fuhrparkbetreuungsverträge.

§ 13 Reifeneinlagerung

  1. Bei der Einlagerung von Reifen/Rädern haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung ist auf den Zeitwert der eingelagerten Reifen/Räder begrenzt.
  2. Der Auftraggeber wird gebeten, die eingelagerten Reifen/Räder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Benachrichtigung der Einlagerungsmöglichkeit abzuholen. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, Lagergebühren zu berechnen.

§ 14 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
  4. Für Streitigkeiten steht die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer zu Köln zur Verfügung (Heumarkt 12, 50667 Köln, Telefon: 0221 – 2022-0).

KTT KFZ Technik TuWa GbR

Ges. Ahmet Tuncer und Thomas Warwas

Bleriotstraße 18, 50827 Köln

Stand: März 2026

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